Das Landgericht Stuttgart hat hinsichtlich der Klage von Roland Tichy geurteilt. Dazu erklärt Claudia Roth: "Meinungsfreiheit ist weder ein Freibrief zu Verleumdung und Hetze, noch schirmt sie ab vor Kritik und Widerrede. Es freut mich, dass das Landgericht diese grundlegende Erkenntnis erneut klargestellt hat."
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