Das Urteil vom Europäischen Gerichtshof beendet endlich die gezielte Ausgrenzung von bestimmten Einwanderergruppen. Hauptziel der Pflicht zu Deutschkursen für Ehepartner, die nach Deutschland kommen wollen, war, die Zusammenführung von überwiegend Türkei-stämmigen Familien zu verhindern. Dieses Anliegen ist jetzt endlich gestoppt.
Es kann nicht sein, dass ein Familienleben unmöglich gemacht wird, nur weil die Union integrationspolitisch auf dem Holzweg ist.
Spracherwerb ist natürlich von zentraler Bedeutung für die Integration und Teilhabe, aber eine Sprache lernt man am besten im Land selber. Durch den erzwungen Sprachtest vor der Einreise wurden unter anderem Landbewohner, die sich den teuren Sprachkurs in der Hauptstadt nicht leisten können, oder auch Analphabeten gezielt diskriminiert.
Der EuGH hat nun im Sinne der Gleichbehandlung aller Menschen entschieden, was wir schon lange gefordert haben. Familiennachzug fördert die Integration und nicht ein erzwungener Sprachkurs im Ausland. Darum ist der heutige Tag ein guter Tag für Gleichbehandlung und Rechtstaatlichkeit. Dieses Urteil stärkt demokratische Kräfte in der Türkei, die sich für rechtsstaatliche Prinzipien und Gleichbehandlung aller Menschen auch in der Türkei einsetzen.