Der Mord an der 14-jährigen Susanna Feldmann ist ein abscheuliches Verbrechen, das mich mit tiefer Trauer erfüllt. Der Familie und den Angehörigen möchte ich auch an dieser Stelle meine ehrliche und aufrichtige Anteilnahme aussprechen.
Zugleich sehe ich mich veranlasst, einige Dinge klarzustellen, die gezielt verfälscht wurden. Am vergangenen Freitag hat die AfD-Fraktion versucht, eine „Schweigeminute“ im Deutschen Bundestag zu erwirken. Als amtierende Präsidentin der Sitzung habe ich entschieden, diesen Versuch zu unterbinden. Ich kann nachvollziehen, dass dieses Vorgehen vielen Menschen auf den ersten Blick unverständlich erscheint.
Nur wenige Minuten nach meiner Intervention – wie von Zauberhand, als sei von langer Hand geplant worden – erschienen ausführliche Hetzartikel auf völkischen und rechtsextremistischen Blogs. Die Folge: Seit nunmehr einer Woche ergießen sich unzählige Vergewaltigungs- und Gewaltandrohungen über mich. „Dich Vieh werden wir an Klavierdraht am Fleischerhaken hängen.“ So und so ähnlich, tausendfach. Das ist erschreckend und verlangt nach Einordnung. Ich habe mir deshalb ein wenig Zeit genommen und einige Gedanken aufgeschrieben. Wer verstehen und nachvollziehen möchte, was da am vergangenen Freitag im Bundestag passiert ist: bitteschön.
Im Deutschen Bundestag gibt es eine Geschäftsordnung mit klaren Abläufen, die garantieren sollen, dass die Plenardebatten nicht im Chaos versinken oder zur reinen Selbstinszenierung einzelner Abgeordneter verkommen. Unter anderem werden laut Paragraph 20 der Geschäftsordnung des Bundestages „Termin und Tagesordnung jeder Sitzung des Bundestages … im Ältestenrat vereinbart“. Hinzu kommen in Jahrzehnten entwickelte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen – im Ältestenrat, auf Ebene der Parlamentarischen Geschäftsführung, im Präsidium. So soll verhindert werden, dass jeder über alles spricht – was unsere parlamentarische Demokratie schlichtweg lahmlegen würde. Wer also einen Tagesordnungspunkt, wer auch ein Gedenken anberaumen will, schlägt das den anderen Fraktionen zunächst einmal vor. Gemeinsam wird dann besprochen, ob es angemessen erscheint, des einen Anlasses zu gedenken, eines anderen aber nicht. Das ist eine extrem schwierige Abwägung, die fraktionsübergreifend erfolgen muss, nicht im Alleingang. Entscheiden sich die Fraktionen dafür, wird das Gedenken von der Sitzungsleitung eingeleitet, nicht von einzelnen Abgeordneten. Eine Ausnahme gibt es: Der Präsident des Bundestages, aktuell also Dr. Wolfgang Schäuble, darf eine Gedenkminute oder -rede auch kurzfristig und nach eigenem Bemessen anberaumen. Sonst niemand. Das erklärt er selbst am besten: https://bit.ly/2JDHHQY.
Abgeordnete sollen laut Geschäftsordnung zudem „zur Sache“ und somit zu dem Thema reden, das gerade auf der Tagesordnung steht. Auch, wenn es um Anträge zur Geschäftsordnung geht – und die Debatte am Freitagmorgen war eine Geschäftsordnungsdebatte – dürfen die Abgeordneten nur „zur Geschäftsordnung“ sprechen. Das hat gute Gründe: Wenn jeder wild drauf los statt zum vereinbarten Thema reden würde, wäre ein ordentlicher Ablauf der Plenardebatten kaum zu gewährleisten. Das gilt dann auch für beschlossene Gedenkminuten: Sie werden an der vereinbarten Stelle durchgeführt und nicht während eines völlig anderen Tagesordnungspunkts.
Beide genannten Grundregeln der parlamentarischen Zusammenarbeit wurden von der AfD am vergangenen Freitag missachtet: Weder wurde die Schweigeminute beantragt oder mit den anderen Fraktionen besprochen, noch hatte der Tagesordnungspunkt mit dem fürchterlichen Mord an Susanna Feldmann zu tun.
Da die Fraktion der AfD die Geschäftsordnung und die Gepflogenheiten des Bundestages kennt, ist davon auszugehen, dass dies bewusst geschah. Das legt den Schluss nahe, dass hier mit voller Absicht gegen die Geschäftsordnung und die im Bundestag üblichen Verfahren verstoßen wurde, um ein fürchterliches Verbrechen für politische Zwecke zu missbrauchen und die Würde des Bundestages zu beschädigen. Dass sich mehrere AfD-Abgeordnete ein breites Grinsen nicht verkneifen konnten, wie in Ausschnitten der Debatte und auf Fotos klar zu erkennen ist, lässt die Inszenierung nur noch abstoßender erscheinen.
Nun wurde auf zahlreichen Blogs insbesondere aus der völkischen Szene das Video von vergangenem Freitag einem anderen Video aus dem Jahre 2015 gegenüber gestellt. Darin ist zu sehen, wie ich als agierende Präsidentin der Sitzung im Deutschen Bundestag eine Schweigeminute für rund 800 Geflüchtete einleite, die an einem einzigen Tag im Mittelmeer ertrunken waren. Der Unterschied, der natürlich nicht erwähnt wird: Bei der Schweigeminute aus dem Jahr 2015 waren alle oben genannten Regeln beachtet worden. Das Gedenken fand zu Beginn eines vereinbarten Tagesordnungspunktes zur Flüchtlingspolitik statt, und selbstverständlich war vorab fraktionsübergreifend beschlossen worden, dass die Gedenkminute erfolgen würde – und unter welchen Umständen.
Von anderer Stelle ist zu hören, ich hätte die Schweigeminute am vergangenen Freitag trotzdem zulassen und im Nachhinein einordnen oder rügen sollen. Das klingt im ersten Moment plausibel. Wer jedoch im Bundestag präsidiert, hat die Aufgabe, der Geschäftsordnung zur Umsetzung zu verhelfen. Einen Bruch des gemeinsamen Regelwerks wissentlich oder aus persönlichen Gründen zuzulassen, um anschließend auf den Verstoß hinzuweisen, käme einer Missachtung der eigenen Aufgabe und Verantwortung gleich – und war deshalb keine Option. Wie ließe sich sonst beim nächsten Mal rechtfertigen, dass diesmal unterbrochen wird, beim letzten Mal aber nicht?
All das ist kein Zufall, kein Spiel, kein Geplänkel. In aller Klarheit: Die AfD will unsere Gesellschaft grundlegend verändern, und damit schadet sie uns. Wenn es in unserem Land mittlerweile ausreicht, eine Bundestagsdebatte gemäß Geschäftsordnung zu leiten, um etliche Morddrohungen zu erhalten, dann ist eine rote Linie nicht nur erreicht, sondern meilenweit überschritten. Wenn offizielle Videos aus dem Bundestag bewusst instrumentalisiert und zum Teil manipuliert werden, um übelsten Hass zu verbreiten, dann sprengt das jede Grenze des respektvollen Miteinanders. Wenn der schreckliche Mord an einer 14-Jährigen unter Vortäuschung von Pietät und Anstand missbraucht wird, um gegen Politiker*innen und Geflüchtete zu hetzen, dann müssen wir alle – ohne Ausnahme – endlich anerkennen: Was die AfD in Deutschland vorhat, hat nichts mit politischem Austausch oder demokratischer Debattenkultur zu tun, mit „besorgten Bürgern“ oder Protest. Was die AfD tagtäglich vorantreibt, ist die totale Entgrenzung von Sprache, die zügellose Verächtlichmachung von Demokratie, ist Geschichtsrevisionismus und rassistisch-sexistischer Hass auf Andersdenkende. Und im vorliegenden Fall war es sogar der sprichwörtliche Versuch, alle zum Schweigen zu bringen.
Wer vor diesem Hintergrund immer noch meint, wir sollten nicht „über jedes Stöckchen“ springen und geduldig abwarten, verkennt den Ernst der Lage. Die AfD wird sich schon noch entzaubern? Ich kann und will dieses Argument nicht mehr hören. Mir reicht es. Vielen in Deutschland reicht es. Und deshalb ist es an der Zeit, dass wir uns zusammentun und konsequent dagegenhalten – über alle Meinungsverschiedenheiten hinweg, wenigstens in dieser Sache.
Die nächste Landtagswahl? Trotzdem. Links oder konservativ? Nebensache. Reconquista Internet oder #ichbinhier? Beide großartig, mitmachen. Deutsch, türkisch oder deutsch-türkisch; hetero oder queer; schwarz oder weiß: Wir müssen GEMEINSAM aufstehen gegen den Hass, vor allem aber für ein vielfältiges und gerechtes Miteinander.
Noch sind wir oft zu langsam, zu zerstreut, zu zurückhaltend – vor allem online. Das müssen wir ändern. Heute lieber als morgen. Mit Begeisterung, nicht Entmutigung. Mit #LiebeStattHass. Nur so wird wieder deutlich, was weiterhin stimmt: Wir sind die Mehrheit, und wir lassen uns nicht unterkriegen!
Herzlichst,
Claudia Roth
Bündnis 90/Die Grünen