Der Angriff auf unsere Demokratie ist keine abstrakte Bedrohung mehr, sondern eine besorgniserregende Realität, die hier und jetzt stattfindet. Die AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz bundesweit als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft, während die Landesverbände in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen bereits gerichtlich gesichert als rechtsextrem gelten.
Unsere Demokratie ist nicht immun, aber sie ist wehrhaft: Unser Grundgesetz, das aus den Lehren des Scheiterns der Weimarer Republik entstanden ist, verpflichtet uns als Abgeordnete, gegen Parteien vorzugehen, die unsere Demokratie und die Wahrung der Grundrechte bedrohen. Für mich persönlich, als Mensch und als Politikerin, ist ganz klar: Wenn demokratisch gewählte Antidemokraten unsere Demokratie gefährden – wie etwa bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags –, wenn sie Hass und Hetze schüren oder krude, rassistische Abschiebungsfantasien auf Konferenzen an Seen zu echten Plänen machen wollen, dann widerspreche ich dem laut und deutlich.
Wir stellen uns entschlossen entgegen für unsere Demokratie, für den Zusammenhalt in unserer zum Glück vielfältigen Gesellschaft, gegen Menschen- und Demokratiefeindlichkeit. Wir mobilisieren und organisieren uns: In der eigenen Nachbarschaft, im Bundestag, in den Parlamenten, auf der Straße, in unseren Kommunen und Städten. Und es gibt eben auch die rechtliche Möglichkeit, die Verfassungsmäßigkeit der AfD durch das unabhängige Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Als Demokratin bin ich von Herzen überzeugt: Dies ist ein weiteres wichtiges Instrument unserer wehrhaften Demokratie. Als Abgeordnete sehe ich es als meine demokratische und historische Verantwortung, die Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen.
Bild: Nils Leon Brauer