Mein Körper, meine Entscheidung!
Das sollte selbstverständlich sein. Deshalb habe ich den Antrag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches unterzeichnet, den meine Kollegin Ulle Schauws gemeinsam mit Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen erarbeitet hat.
Noch immer gibt es kaum Länder, in denen Frauen uneingeschränkt und straffrei über ihren eigenen Körper entscheiden können. Auch bei uns wird das Recht auf körperliche Selbstbestimmung durch die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch beschnitten. Leider fehlte in der bisherigen Regierungskonstellation der politische Wille, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden. Das wollen wir jetzt ändern – mit unserem Antrag und dem dazugehörigen Gesetzentwurf.
Schwangerschaftsabbrüche gehören zu den häufigsten gynäkologischen Eingriffen in Deutschland, doch die Versorgungslage ist fatal. Die im April veröffentlichte ELSA-Studie hat gezeigt, wie lückenhaft die Beratungsstrukturen sind. Auch in meinem Wahlkreis Augsburg zeigt sich das deutlich: Ungewollt Schwangere müssen zum Beispiel nach München fahren, um einen Abbruch durchführen zu lassen.
Jetzt ist es Zeit, ungewollt Schwangere zu entkriminalisieren, die Kostenübernahme durch Krankenkassen zu ermöglichen und einen sicheren, niedrigschwelligen Zugang zu medizinischer Versorgung sowie verlässlichen Informationen zu gewährleisten.
Gerade jetzt, wo fundamentalistische und rechtskonservative Kräfte hierzulande und weltweit die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen und LGBTIQ* angreifen, braucht es uns als freiheitliche Demokrat*innen. Gemeinsam, über Parteigrenzen hinweg, müssen wir klar Haltung zeigen und entschlossen handeln: Weg von Bevormundung und Misstrauen, hin zu echter Unterstützung, selbstbestimmter Beratung und einer flächendeckenden Versorgung!
Foto: Nils Leon Brauer